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Die Eltern wählen zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres (wie im Bay. Kindergartengesetz verankert) den Elternbeirat neu. In seiner Funktion als Vermittler zwischen Eltern, Träger, Personal und Grundschule wird er zu wichtigen Fragen und Entscheidungen, die sich auf Kinder und Eltern auswirken, informiert und gehört.
Der Elternbeirat wird gehört und berät insbesondere
über die Aufstellung des Haushaltsplanes sowie Festlegung der Elternbeiträge
über Änderung, Ausweitung oder Einschränkung der Zweckbestimmung
und unterstützt der Fortschreibung der Konzeption
über die räumliche und sachliche Ausstattung
über die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen
über die Gesundheitserziehung der Kinder
über die Öffnungszeiten des Kindergartens
und unterstützt die Zusammenarbeit mit der Grundschule
die personelle Ausstattung
Der Elternbeirat legt folgende Ämter fest:
1. und 2. Vorstand
1. und 2. Kassier
1. und 2. Schriftführer
Außerdem erstellt der Elternbeirat eine Satzung für das Betriebsjahr.