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Elternbeirat

Die Eltern wählen zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres (wie im Bay. Kindergartengesetz verankert) den Elternbeirat neu. In seiner Funktion als Vermittler zwischen Eltern, Träger, Personal und Grundschule wird er zu wichtigen Fragen und Entscheidungen, die sich auf Kinder und Eltern auswirken, informiert und gehört.

Der Elternbeirat wird gehört und berät insbesondere

  •  über die Aufstellung des Haushaltsplanes sowie Festlegung der Elternbeiträge
  •  über Änderung, Ausweitung oder Einschränkung der Zweckbestimmung
  • und unterstützt der Fortschreibung der Konzeption
  • über die räumliche und sachliche Ausstattung
  • über die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen
  • über die Gesundheitserziehung der Kinder
  • über die Öffnungszeiten des Kindergartens
  • und unterstützt die Zusammenarbeit mit der Grundschule
  •  die personelle Ausstattung

 

Der Elternbeirat legt folgende Ämter fest:

1. und 2. Vorstand

1. und 2. Kassier

1. und 2. Schriftführer

Außerdem erstellt der Elternbeirat eine Satzung für das Betriebsjahr.