Als Kindertagesstätte haben wir den Auftrag, die Entwicklung von Kindern zu fördern und sie zu eigenständigen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Dies beinhaltet auch, Kinder vor Gefährdung z.B. Missbrauch oder Vernachlässigung zu schützen.
Durch das BayKiBiG Art. 9b (Kinderschutz) besteht ein gesetzlich verankerter Schutzauftrag, zu dem wir über Vereinbarungen mit dem Jugendamt verpflichtet sind.
Bei der Umsetzung des Schutzauftrages stehen folgende Aspekte im Vordergrund
Für das pädagogische Team bestehen konkrete Leitlinien, die die einzelnen Handlungsschritte festlegen u. a. eine Gefährdungseinschätzung zu erstellen. Ebenso arbeiten wir eng mit Fachleuten zusammen, die uns begleiten bzw. beraten z. B. eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Unser Ziel ist es, auch besonders in Krisensituationen einen engen Kontakt mit Ihnen als Eltern zu pflegen. Wir möchten Sie ermutigen mit uns zusammen zuarbeiten, damit wir gemeinsam Lösungen finden bzw. die nächsten Schritte erörtern und festlegen können.
Außerdem erarbeiten wir zurzeit ein Schutzkonzept für unsere Einrichtung.
Weitere rechtliche Grundlagen dafür bilden für uns auch die Paragrafen 8a, 8b des SGB VIII.
Außerdem besteht ein Schutzkonzept für unsere Einrichtung mit folgenden Themen und Bausteinen:
Das christliche Menschenbild, die Kultur der Achtsamkeit, Rechte von Kindern und Jugendlichen, das Prinzip der Partizipation, Personalauswahl und Personalentwicklung, Verhaltenskodex mit internen Regeln, Beratungs- und Beschwerdewege, Interventionen und nachhaltiger Aufarbeitung, Qualitätsmanagement, Aus- und Fortbildung.