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Betreuungszeiten

Informationen zum Buchungssystem/Förderrecht

Stand September 2017

Die Höhe der staatlichen und kommunalen Bezuschussung der Kindertagesstätten sowie die Elternbeiträge richten sich nach der von den Eltern für das einzelne Kind gebuchten Nutzungszeiten/Buchungszeiten. Grundlage der Buchung ist die tatsächliche Nutzung der Kindertagesstätte. Eine Buchung in der Kategorie „mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden“ bedeutet, dass das Kind in der Rege bzw. im Wochendurchschnitt diese Zeit auch tatsächlich in der Einrichtung verbringt. Mit Einverständnis des Trägers kann die gebuchte Nutzungszeit auch in wechselnden Uhrzeiten verbracht werden. Unberührt bleiben im Einzelfall mit dem Träger abgestimmte Änderungen des Aufenthalts in der Einrichtung (z. B. wegen Arztbesuches, sonstiger Verhinderung der Eltern). Die gebuchten Zeiten sollen der tatsächlichen Anwesenheitszeit des einzelnen Kindes entsprechen. Bei Veränderungen der Betreuungszeiten im Laufe des Jahres sind auch die Buchungen entsprechend anzupassen. Schließtage, Urlaubs-und Krankheitszeiten des Kindes bleiben dabei unberücksichtigt. Bei unterschiedlichen Betreuungszeiten während der Woche können Wochendurchschnitte gebildet werden. Die Veränderungsmöglichkeit wird im Betreuungsvertrag in Verbindung mit der Kindertagesstättenordnung geregelt. Unzulässig ist die Vereinbarung von Buchungszeiten, deren Zeitrahmen von Anfang an nicht in Anspruch genommen wird.

Mindestbuchungszeiten

Kindergarten: Unsere Mindestbuchungszeit umfasst Montag bis einschließlich Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Diese Zeit ist verpflichtend zu buchen.

Weiter Infos

Mögliche Bringzeiten

  • 7.00 Uhr
  • 7.30 Uhr
  • 8.00 Uhr
  • 8.30 Uhr

Nachmittags

13.30 Uhr- 14.00 Uhr
(Eintragung der Buchungszeit: 14.00 Uhr)

Mögliche Abholzeiten

  • 12.15 –12.30 Uhr
    (Eintragung der Buchungszeit: 12.30 Uhr)
  • 13.30 Uhr- 14.00 Uhr
    (Eintragung der Buchungszeit: 14.00 Uhr)
  • 14.30 Uhr
  • 15.00 Uhr
  • 15.30 Uhr
  • 16.00 Uhr
  • 16.30 Uhr

Soll ein Kind an den Zusatzangeboten, die am Nachmittag stattfinden, teilnehmen, ist eine Buchung bis 16.30 Uhr nötig.

Soll ein Kind an der Mittagsbetreuung teilnehmen, ist eine Buchung bis 14.00 Uhr nötig.

Fristen für Veränderungen/Umbuchung

Eine Kündigung zum 31.7.eines Jahres ist nicht möglich. Möchten Sie die Buchungszeiten abändern, so muss dies schriftlich erfolgen, d. h. es wird eine neue Buchungsvereinbarung mit den Eltern abgeschlossen. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die Leitung, denn spätesten bis zum 15. des Monats muss die von Ihnen unterschriebene Buchungsvereinbarung bei der Leitung vorliegen, damit die Umbuchung zum darauffolgenden Monat in Kraft tritt.

Grund: Die Buchungszeiten bestimmen den Umfang der Personalstunden. Außerdem müssen die Personalstunden monatlich einen bestimmten Schlüssel erfüllen, um Fördergelder zu erhalten. Und deswegen bei Bedarf angepasst werden. Dies kann bedeuten, dass neues Personal eingestellt werden muss oder Arbeitsverträge geändert werden müssen. Dafür benötigen wir eine Vorlaufzeit.

Unterschreitet die tatsächliche Betreuungszeit, die gebuchten Zeiten, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Elternbeiträgen. Werden Buchungszeiten eigenmächtig überschritten oder nicht eingehalten, wird diese Zeit berechnet, d. h. die müssen von Ihnen bezahlt werden.

Ausnahme: 2x (2 Tage pro Kindergartenjahr) kann die Buchungszeit abgeändert werden. Niemand darf eigenständig seine Zeiten, seinen Buchungsumfang abändern, verschieben oder ansammeln.

Rechtsbelehrung

Die mit dem Buchungsformular/Buchungsbeleg erhobenen Daten sind zur Antragsstellung der staatlichen Zuschüsse für die Kindertagesstätte notwendig. Mit ihrer Unterschrift auf dem Buchungsbeleg erklären Sie sich einverstanden, dass die Daten an die zuständige Behörde weitergegeben werden.

Sie, als Eltern, können die Buchungszeiten, die Sie gebucht haben, nicht eigenmächtig, d. h. ohne Rücksprache und ohne neuen Buchungsbeleg ändern z. B. ich bringe mein Kind einen Tag später als gebucht, dafür bleibt es am anderen Tag länger oder gebucht ist ab 8.30 Uhr und ich bringe mein Kind schon ab 8.15 Uhr.

Sie können aber in ihrem gebuchten Rahmen unter Berücksichtigung der Bring- u. Abholzeiten Änderungen vornehmen. Möglich wäre z. B. es ist ab 8.00 Uhr gebucht, aber Sie bringen ihr Kind erst um 8.30 Uhr oder ihr Kind ist für nachmittags gebucht, sie holen es aber manchmal bereits um 14.30 Uhr ab. Dies ist möglich (Es sollen Ausnahmen sein und es darf nicht der Regelfall sein)

Sonderregelung

Pro Betriebsjahr (1.9 bis einschließlich 31.8 des darauffolgenden Jahres) kann die Buchungszeit zwei Mal abgeändert oder überschritten werden. Falls Sie dies in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an das Personal ihrer Gruppe.

Für weitere Notfälle werden folgende Beiträge pro Stunde erhoben

Kindergarten: Pro Stunde 2 Euro