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Gesetzlicher Rahmen

 

Die Betriebsträgerschaft der Einrichtung St. Christophorus hat ab 1.1.2025 die GKG Main-Itz inne.

Gleichzeitig sind wir eine Einrichtung, die staatlich gefördert wird und somit greifen gesetzliche Vorgaben.

Die rechtlichen Grundlagen bilden

  • das Bayerische Kinderbildungs-und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit deren Ausführungsverordnungen

  • der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP)

Der Standort St. Christophorus besteht u. a. aufgrund von Förderrichtlinien aus drei Einrichtungen:

 

Die Krippe "Wiesenhaus" (Steinbergweg 10) und die Krippe "Käferhaus" (Am Bergacker 41) sind jeweils eine eigenständige Einrichtung mit einer gemeinsamen Betriebserlaubnis und jeweils mit einer Leitung.

 

Der Kindergarten und der Waldkindergarten bilden gemeinsam eine eigenständige Einrichtung mit eigener Betriebserlaubnis und Leitung.

 

Im Alltag bedeutet dies, dass bei einem Wechsel zwischen den Häusern bzw. Bereichen jeweils ein neuer Betreuungsvertrag abgeschlossen werden muss. Auch gegenseitige personellen Aushilfen sind an Vorgaben gebunden.

Desweiteren werden die Föderansprüche (z. B. die personelle Ausstattung) einrichtungs- und bereichsbezogen umgesetzt.

 

Ansprechpartner/Leitungen der Einrichtungen

Krippe "Käferhaus" (Am Bergacker 41): Daniela Söllner

Krippe "Wiesenhaus" (Steinbergweg 10): Hanna Leimeister

Kindergarten u. Waldkindergarten (Am Bergacker 35): Angela Schneider, Nadine Kühlein